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AGB Freizeitstätte Spielberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Vermietung

Freizeitstätte Spielberg, Karlsruher Straße 30, 76307 Karlsruhe

Die Anlage mit:

  • drei Häusern mit je 12 Betten, sowie Toilette und Waschbecken und dem dazugehörigen Inventar
  • ein Haus mit zwei Betten und weiteren drei Schlafmöglichkeiten, sowie einem Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile und dazugehörigem Inventar
  • ein Seminarhaus mit Tischen, Stühlen, Leinwand, Pelletofen, WLAN

Insgesamt:

  • Zimmer und Betten für bis zu 41 Personen, ohne Bettwäsche, Decken und Kissen
  • Sanitäranlagen im Hauptgebäude
  • Abstellraum im Hauptgebäude
  • unmittelbar angrenzendes Außengelände sowie Waldstück

2. Mietpreis und Gebühren:

Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung der vereinbarten Häuschen für die im Angebot angegebene Personenzahl, sowie ein errechneter Durchschnittsverbrauch an Warmwasser, Strom und Heizung.

Ein Verbrauch, der über den Durchschnittswert hinausgeht, wird der/dem Mieter*in nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtpreis ist wie folgt nach Rechnungsstellung unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer zu entrichten:

  • spätestens 3 Wochen vor Antritt des Aufenthalts (bei Schulklassen 2 Wochen) oder falls der Aufenthaltstermin in weniger als 3 Wochen (bei Schulklassen 2 Wochen) sofort

Im Gesamtpreis ist eine Kaution enthalten, die nach erfolgreicher Abnahme der Häuser zurückerstattet wird. Bankdaten zur Rücküberweisung müssen von der/vom Mieter*in gegenüber der/dem Vermieter*in selbständig angegeben werden.

4. Rücktritt

Die/Der Mieter*in kann von diesem Vertrag jederzeit zurücktreten. Bei Rücktritt sind folgende Gebühren fällig:

  • bis 180 Tage vor Mietbeginn         € 25,- Bearbeitungsgebühr
  • bis 90 Tage vor Mietbeginn           30 % des Gesamtpreises
  • bis 60 Tage vor Mietbeginn           60 % des Gesamtpreises
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn           80 % des Gesamtpreises
  • bei einem späteren Rücktritt         90 % des Gesamtpreises

Die Rücktrittsgebühr wird innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt fällig und gilt sowohl für einen Rücktritt der gesamten Gruppe vom gebuchten Termin als auch für Einzelpersonen, die an dem gebuchten Termin nicht teilnehmen. Sofern die/der Mieter*in eine gleichwertige Ersatznutzung vermitteln kann, entfällt die Rücktrittsgebühr. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 erhoben.

Die/Der Vermieter*in kann von diesem Vertrage zurücktreten, sofern es ihr/ihm nicht möglich ist, diesen aufgrund von Einwirkung höherer Gewalt zu erfüllen. In diesem Falle werden geleistete Anzahlungen umgehend zurückerstattet. Für weitere Schäden haftet die/der Vermieter*in nicht.

5. Haftung

Die/Der Mieter*in haftet für alle Schäden, die in der oben genannten Mietzeit an den Häuschen oder Inventar entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Abnutzung bei sachgemäßem Gebrauch entstehen. Sollten die Häuschen oder der Platz in verschmutztem Zustand verlassen werden, so wird die Reinigung mit einem Stundensatz von € 20,00 mindestens jedoch mit € 50,00 in Rechnung

gestellt. Die Haftung erstreckt sich bei großen Schäden auch auf Schäden durch den Nutzungsausfall während der Reparatur- bzw. Reinigungszeit. Schäden sind der/dem Vermieter*in umgehend und spätestens am nächsten Werktag zu melden.

Die/Der Mieter*in/die mietende Körperschaft haftet ungeachtet der Feststellung des/der Schuldigen für oben genannte Schäden und Verschmutzungen durch Mitglieder seiner Gruppe. Sollte die/der Verursacher*in des Schadens nicht für dessen Behebung aufkommen können, so haftet die/der Mieter*in gesamtschuldnerisch mit dem Schädiger.

Die/Der Mieter*in haftet ebenfalls für Schäden an Dritten, die durch Mitglieder seiner Gruppe während der Nutzungszeit entstehen, sofern sie in Verbindung mit der Hausnutzung stehen.

Die Haftung des Vermieters ist auf den doppelten Mietpreis beschränkt, sofern gesetzlich keine höhere Haftungsgrenze zwingend vorgeschrieben ist.

6. Sonstige Vereinbarungen

Die/Der Mieter*in wird von der/vom Vermieter*in in die Nutzung der Häuschen und der technischen Geräte eingewiesen. Dies kann persönlich vor Ort, telefonisch oder durch die Hausordnung geschehen. Die/Der Mieter*in sichert zu, dass die Häuschen ordnungsgemäß genutzt und pfleglich behandelt werden. Eventuell bestehende Mängel sind der/dem Vermieter*in oder seiner/m Vertreter*in spätestens am nächsten Werktag mitzuteilen.

Die/Der Mieter*in sichert zu, dass die Häuschen nur zu gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken genutzt werden. Sollten sie für andere Zwecke genutzt werden, so tritt sie/er für Schäden und Nachteile ein, die hierdurch entstehen.

Die aktuell gültige Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages und wird von der/vom Mieter*in anerkannt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen in den Häuschen verboten ist. Bitte achten Sie darauf, dass Handtücher, Leintücher sowie Schlafsäcke selbst mitzubringen sind.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.